01.08.2008
EU fördert nachhaltige Produkte
EU-Kommission hat einen neuen Aktionsplan verabschiedet.

Die umweltfreundlichere Gestaltung von Produkten, vor allem die Senkung des ihnen zuzurechnenden Energieverbrauchs, und die stärkere Verbreitung umweltfreundlicher Produkte sind die Hauptziele eines von der Kommission am 16. Juli 2008 verabschiedeten Aktionsplans.

Vorgesehen sind freiwillige und verbindliche Maßnahmen zur Definition umweltfreundlicher Produkte, zur besseren Verbraucherinformation durch die Kennzeichnung von Produkten und zur Förderung ihrer Verbreitung durch die Beschaffungspraxis der öffentlichen Hand und durch steuerliche Anreize.

Der Aktionsplan der Kommission sieht u.a. Maßnahmen in folgenden drei Bereichen vor:

1. Neue Produktpolitik

- Energie- und Ressourceneffizienz von Konsumgütern

Da es an freiwilligen Aktionen fehlt, bildet die Ökodesign-Richtlinie derzeit den Rahmen für die Festsetzung von verbindlichen Mindestanforderungen und freiwilligen Benchmarks für energiebetriebene Produkte. Unter die Ökodesign-Richtlinie fallen künftig auch alle energieverbrauchsrelevanten Produkte, bei deren Nutzung keine Energie verbraucht wird, die aber einen indirekten Einfluss auf den Energieverbrauch haben. Damit werden u.a. auch wasserführende Produkte und Fenster erfasst.

- Vorgeschriebene Kennzeichnung

Die Pflicht zur Angabe umweltrelevanter Eigenschaften wird auf eine größere Zahl von Produkten ausgeweitet, auch auf energiebetriebene und energieverbrauchsrelevante Produkte.

- Die Verantwortung des Einzelhandels

Es wird ein Einzelhandelsforum eingerichtet, in dem neben dem Einzelhandel auch andere Interessenträger wie Hersteller und Verbraucherverbände vertreten sind. Das Forum soll Aktionen zur Steigerung des Umweltbewusstseins großer Einzelhandelsbetriebe planen, umweltfreundlichere Produkte propagieren und die Information der Verbraucher verbessern.

2. Schlanke Produktion

- Zur Förderung einer schlankeren Produktion sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Formulierung von Zielen und Entwicklung von Instrumenten für Überwachung, Benchmarking und Förderung von Ressourceneffizienz und Öko-Innovation. Ein System zur Überprüfung von Umwelttechnologien soll geschaffen werden, um das Vertrauen in neue Technologien zu stärken und sodie Öko-Innovation zu unterstützen.

Entwicklung industriepolitischer Initiativen für Umweltindustrien nach Analyse der Hindenisse, die ihrem Wachstum und der Inanspruchnahme ihrer Leistungen durch andere Wirtschaftszweige entgegenstehen.

Verbesserung der Umweltfreundlichkeit von KMU durch maßgeschneiderte Beratung.

3. Weltweite Förderung der Nachhaltigkeit von Produktion und Verbrauch

- Zur weltweiten Förderung nachhaltiger Produkte wird Folgendes vorgeschlagen:

· Unterstützung von Übereinkommen innerhalb bestimmter Industriezweige bei internationalen Klimaverhandlungen

· Förderung und Austausch guter Praxis auf internationaler Ebene

· Förderung des internationalen Handels mit umweltfreundlichen Produkten und Dienstleistungen

Der Aktionsplan der Kommission ist bisher nur in englischer Sprache unter folgendem Link abrufbar:
http://ec.europa.eu/environment/eussd/pdf/com_2008_397.pdf